Abmahnung von Händlern in der E-Zigarettenbranche

Dem VdeH (Verband des e-Zigarettenhandels VdeH) sind mehrere Abmahnungen bekannt geworden, in denen Betroffenen aus der E-Zigarettenbranche vorgeworfen wird, entgegen vermeintlicher rechtlicher Anforderungen keinen Jugendschutzbeauftragten in ihren Online-Angeboten anzugeben, obwohl sie “jugendgefährdende Produkte” anböten.
Wir raten dringend dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung NICHT zu unterzeichnen, jedenfalls nicht ohne Rücksprache mit einem Anwalt.
Der VdeH organisiert eine gemeinschaftliche Abwehr dieser Abmahnungen und fordert jeden Betroffenen auf, auch Nichtmitglieder, sich per E-Mail an info@vd-eh.de mit einem Scan/Photo des Abmahnschreibens mit uns in Verbindung zu setzen.
© Verband des e-Zigarettenhandels VdeH – via Facebook


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