EU-weite Regulierung und Besteuerung von E-Zigaretten: Ein Überblick

Wachsende Regulierung: E-Zigaretten rücken ins EU-Visier

Die Europäische Union intensiviert ihre Bemühungen, die Regulierung und Besteuerung von E-Zigaretten und insbesondere Einweg-Vapes zu verschärfen. Getrieben durch Gesundheits-, Umwelt- und Jugendschutzbedenken setzen sich immer mehr Mitgliedsstaaten für eine einheitliche EU-Strategie ein. Ziel ist es, das steuerliche und rechtliche Ungleichgewicht zwischen klassischen Tabakprodukten und Vapes auszugleichen – und neue Gesundheitsrisiken zu begrenzen.

16 EU-Staaten fordern gemeinsame Linie bei der Besteuerung

Laut einem Bericht von Reuters haben 16 EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Irland, im Dezember 2024 die Europäische Kommission aufgefordert, E-Zigaretten und verwandte Produkte in die EU-Tabaksteuerrichtlinie einzubeziehen
(Quelle: Reuters, 9.12.2024,„EU countries want vaping included in bloc’s tobacco tax law“).

Die aktuelle Rechtslage – basierend auf der Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU – regelt bislang ausschließlich klassische Tabakprodukte. Nikotinhaltige Liquids, Vapes und insbesondere aromatisierte Einweggeräte sind dagegen nur unzureichend steuerlich erfasst oder unterliegen stark unterschiedlichen nationalen Regelungen.

Die Staaten fordern deshalb:

Eine EU-weite Mindestbesteuerung von nikotinhaltigen Flüssigkeiten,
klare Definitionen von Vape-Produkten im Steuerrecht,
und eine Anpassung der Besteuerung an gesundheitliche Risiken und Konsumverhalten.
Deutschland: Unterstützung der EU-Pläne

Deutschland gehört zu den treibenden Kräften hinter der EU-weiten Initiative. Das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesgesundheitsministerium betonen, dass eine harmonisierte Besteuerung notwendig sei, um:

Jugendschutz zu gewährleisten,
Preisunterschiede zwischen Mitgliedsstaaten abzubauen (insbesondere in Grenzregionen),
und den Anreiz zum Konsum preiswerter Einweggeräte zu verringern.
Darüber hinaus unterstützt Deutschland auf europäischer Ebene ein mögliches Verbot von Einweg-E-Zigaretten, das – analog zu Großbritannien – sowohl ökologische als auch gesundheitspolitische Argumente stützt.

Weitere EU-Maßnahmen: Werbung, Verpackung, Rücknahme

Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Tabakprodukterichtlinie (TPD2) plant die EU-Kommission zusätzliche Maßnahmen:

Verbot irreführender Verpackungen und Aromen,
strengere Werberegeln für Nikotinprodukte,
Rücknahmepflichten für Händler bei Einweg-Vapes, um Elektro- und Batterieabfälle zu reduzieren
(Quelle: EU-Kommission, Konsultationspapier TPD2-Revision, Stand 2024).

Kritik aus Industrie und Verbraucherschutz

Während viele Gesundheitsorganisationen und Umweltverbände die geplanten Änderungen begrüßen, kommt Kritik vor allem aus dem Vaping-Einzelhandel und von Konsumentenverbänden. Sie warnen:

vor einer möglichen Verdrängung legaler Produkte durch Schwarzmarktware,
und einer pauschalen Gleichsetzung von Tabak und Vapes, obwohl letzteres oft als Schadensminimierungsmittel beim Rauchstopp genutzt wird.
Zudem fordern einige Experten eine differenzierte Regulierung, bei der etwa wiederaufladbare Systeme steuerlich begünstigt werden könnten – im Gegensatz zu Einwegprodukten, die ökologisch stark belastend sind.

Ausblick: Reform bis 2026 erwartet

Die EU-Kommission plant, die Reform der Tabaksteuerrichtlinie und der Produkterichtlinie bis spätestens Ende 2025 vorzulegen, sodass eine Umsetzung im Laufe des Jahres 2026 erfolgen könnte. Eine breite öffentliche Konsultation ist abgeschlossen, erste Gesetzesentwürfe werden noch für 2025 erwartet.

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Rahid

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